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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 - 1 Einrichtung und Nutzung eines CLECHRONO Benutzerkontos.

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CLECHRONO (nachfolgend als "AGB" bezeichnet) gelten in ihrer Gesamtheit für alle Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen (nachfolgend unterschiedslos als "Produkte" bezeichnet), die von der Firma CLECOQUEAUTO13 (nachfolgend als "CLECHRONO" bezeichnet) an gewerbliche Kunden in Frankreich, Korsika und den Überseegebieten angeboten werden, die ausschließlich für Zwecke handeln, die in den Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit fallen (nachfolgend als "Kunde" bezeichnet). Der Katalog der von CLECHRONO dem Kunden angebotenen Produkte ist auf der Website www.CLECHRONO.COM (nachstehend "Website" genannt) zugänglich.

Als Gewerbetreibende im Sinne des vorliegenden Vertrags gelten alle Personen, die über eine SIREN-Nummer verfügen (Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, Vereine, Betriebsräte, öffentliche Einrichtungen und Körperschaften...). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die AGB nur auf Verkäufe an gewerbliche Kunden anwendbar sind, die zu Zwecken handeln, die in den Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit fallen, und dass daher kein Widerrufsrecht zugunsten des Kunden besteht.

1.2 Jede Bestellung setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme aller Bestimmungen der AGB voraus und hat Vorrang vor allen anderen Dokumenten, die eventuell vom Kunden stammen. Vorbehaltlich besonderer Bedingungen, die in einem von beiden Parteien unterzeichneten Zusatz vereinbart wurden, gelten für die Aufgabe einer Bestellung ausschließlich die AGB. Die AGB, ergänzt durch die von clechrono bestätigte Bestellung des Kunden und gegebenenfalls durch die von beiden Parteien unterzeichnete Zusatzvereinbarung, stellen den zwischen clechrono und dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag dar, unter Ausschluss jeglicher früher zwischen den Parteien ausgetauschter Schriftstücke. Abweichungen von den AGB bedürfen der Unterzeichnung einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien.

1.3 Die anwendbaren AGB sind diejenigen, die am Tag der vom Kunden bestätigten Bestellung gemäß den in Artikel 3 der AGB festgelegten Modalitäten gültig sind.

1.4 Die jeweils gültige Fassung der AGB ist dauerhaft auf der Website zugänglich und wird dem Kunden bei der Einrichtung seines clechrono-Benutzerkontos (siehe Artikel 2 der AGB) zugesandt. Die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB können vom Kunden auch durch Anklicken des Links in der Fußzeile der gegebenenfalls von clechrono zugesandten Angebote eingesehen werden.

1.5 clechrono behält sich das Recht vor, die AGB Pro jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden per E-Mail an die Adresse mitgeteilt, die er im Rahmen der Einrichtung eines clechrono Benutzerkontos angegeben hat. Es obliegt dem Kunden, die geänderten AGB vor der Aufgabe einer neuen Bestellung zur Kenntnis zu nehmen, da diese von Rechts wegen den neuen gültigen AGB unterliegt.

Artikel 2 - 2 Einrichtung und Nutzung eines clechrono-Benutzerkontos

2.1 Vor der Aufgabe einer Bestellung ist der Kunde verpflichtet, ein "clechrono"-Konto (im Folgenden "Benutzerkonto" genannt) einzurichten. Um das Benutzerkonto einzurichten, muss der Kunde ein online zugängliches Formular ausfüllen und alle erforderlichen Informationen eingeben. Im Rahmen des Registrierungsformulars muss der Kunde außerdem erklären und eidesstattlich versichern, dass er sich verpflichtet, das Benutzerkonto zur Bestellung von Produkten ausschließlich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Bestätigung ist der Kunde allein verantwortlich für die sich daraus ergebenden Konsequenzen (strafrechtlich, steuerlich, etc.) und verpflichtet sich, clechrono von allen Konsequenzen freizustellen, die clechrono aufgrund der Nichteinhaltung dieser Bestimmung entstehen könnten.

2.2 Um das Benutzerkonto zu aktivieren, muss der Kunde das Formular zur Einrichtung des Benutzerkontos gemäß dem auf der Webseite angegebenen Verfahren bestätigen. Mit der Freischaltung des Benutzerkontos akzeptiert der Kunde ausdrücklich die AGB von clechrono. Eine E-Mail zur Bestätigung der Einrichtung des Nutzerkontos wird dem Kunden an die im Anmeldeformular angegebene Adresse gesendet.

2.3 Dem Kunden ist es untersagt, die Identität eines Dritten anzunehmen, ein Konto für eine andere Person als sich selbst einzurichten, eine E-Mail-Adresse anzugeben, die ihm nicht gehört, und mehrere Benutzerkonten einzurichten. Der Kunde ist allein verantwortlich für seinen Benutzernamen und sein Passwort sowie für jede betrügerische Verwendung dieser Daten. Der Kunde verpflichtet sich, sein Passwort nicht weiterzugeben und Dritten nicht zu gestatten, sein Benutzerkonto zu nutzen oder die Sicherheit seines Kontos zu gefährden. Sollte der Kunde sein Passwort an einen Dritten weitergeben, behält sich clechronon das Recht vor, sein Benutzerkonto zu schließen. Wenn der Kunde seinen Benutzernamen und/oder sein Passwort verliert, muss er clechrono unverzüglich über sein Benutzerkonto auf der Website kontaktieren. Nachdem der Kunde alle Anweisungen von clechrono befolgt hat, erhält er an die E-Mail-Adresse, die er clechrno zuvor mitgeteilt hat, seinen neuen Benutzernamen und/oder sein neues temporäres Passwort, das er anschließend gemäß den in der E-Mail angegebenen Bedingungen personalisieren muss. Sollte der Kunde die E-Mail-Adresse, die er für die Einrichtung seines Benutzerkontos verwendet hat, vergessen, so muss er sich an clechrono wenden, die ihm diese Adresse mitteilen wird.

2.4 clechrono behält sich das Recht vor, die Nutzung des Nutzerkontos zu verhindern, wenn der Kunde während der Erstellung oder Aktualisierung des Nutzerkontos unvollständige, unrichtige oder nicht zutreffende Angaben macht.

Artikel 3 - 3 Aufgabe einer Bestellung von Produkten

3.1 Sobald das Benutzerkonto eingerichtet ist, kann der Kunde seine Bestellformulare auf jedem schriftlichen Weg (Fax, E-Mail, etc.) an clechrono senden. Wenn der Kunde seine Bestellung über die Website aufgeben möchte, muss er das Online-Bestellformular verwenden. Wenn der Bestellwert einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, kann der Kunde online einen Kostenvoranschlag anfordern. Außerdem wird bei bestimmten Bestellbedingungen (Gewicht, Volumen usw.) automatisch ein Online-Angebot angefordert.

3.2 Bei Online-Bestellungen wird jede Bestellung erst dann verbindlich und endgültig, wenn sie von clechrono angenommen wurde und vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Produkte auf Lager ist. Diese Annahme erfolgt in Form einer Auftragsbestätigung, die dem Kunden von clechrono per E-Mail zugesandt wird. Bei Bestellungen, für die ein Kostenvoranschlag angefordert wurde, wird die Bestellung des Kunden erst dann verbindlich, wenn der Kostenvoranschlag vom Kunden zurückgesandt wurde (per Fax oder E-Mail), ordnungsgemäß paraphiert, von einer befugten Person unterzeichnet und mit dem Stempel des Kunden versehen ist, und zwar während der Gültigkeitsdauer des Kostenvoranschlags.

3.3 cle chrono behält sich insbesondere das Recht vor, die Ausführung einer Bestellung zu verweigern: - die einen anormalen Charakter aufweist (insbesondere in Bezug auf die bestellten Mengen); - im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden; - im Falle eines offensichtlichen Preisfehlers; - im Falle des Fehlens ausreichender Informationen, die es clechrono ermöglichen, den genannten Auftrag auszuführen.

Artikel 4 - Preise

4.1 Die für den Verkauf geltenden Preise von clechrono sind auf der Webseite zugänglich. Die Preise sind in Euro angegeben, inklusive Mehrwertsteuer (aber inklusive Ökosteuer) und ohne Lieferkosten. Die Lieferkosten, die dem Kunden von clechrono in Rechnung gestellt werden, sind auf der Webseite im Rahmen der direkten Online-Bestellung, auf dem von clechrono zugesandten Kostenvoranschlag oder auf der von CLECHRONO an den Kunden gesendeten Auftragsbestätigung angegeben.

4.2 Die Bestellungen werden zu dem Preis in Rechnung gestellt, der am Tag der Ausstellung des Kostenvoranschlags durch clechrono oder der Bestätigung der Online-Bestellung per E-Mail gilt. Die Preise können sich jederzeit ändern. Es obliegt daher dem Kunden, vor jeder Auftragserteilung die aktuellen Preise auf der Website einzusehen. In keinem Fall kann der Kunde gegenüber clechrono einen Anspruch auf einen Preis geltend machen, der zuvor oder nachträglich von clechrono auf der Website angeboten wurde.

5.1. Lieferfristen und -modalitäten

5.1.1. Die Lieferzeiten werden von clechrono auf der Website angegeben.

5.1.2. Sofern nicht anders schriftlich und im Voraus zwischen den Parteien vereinbart, werden Transport und/oder Versand von clechrono verwaltet und per Standard- oder Expresskurier innerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt. Die Lieferbedingungen und der anwendbare Tarif sind auf der Website zugänglich. Wenn der Kunde besondere Lieferbedingungen vereinbaren möchte, wird er gebeten, sich per E-Mail oder Telefon mit clechrono in Verbindung zu setzen.

5.2. Gefahrenübergang Ungeachtet der Anwendung der Eigentumsvorbehaltsklausel erfolgt der Gefahrenübergang an dem Ort und zu dem Zeitpunkt, der im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart wurde, zum Zeitpunkt der ersten Vorführung des Spediteurs in den Räumlichkeiten des Kunden. Das Entladen der Produkte erfolgt in jedem Fall unter der alleinigen Verantwortung des Kunden. Alle Entladevorgänge der Produkte müssen auf überdachten Rampen und auf Straßenniveau erfolgen. Holt der Kunde die Produkte direkt bei clechrono ab, so geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Produkte durch clechrono in den Geschäftsräumen von clechrono auf den Kunden über, wobei sämtliche Transport-, Be- und Entladevorgänge ausschließlich auf Gefahr und Kosten des Kunden erfolgen. Ungeachtet der Eigentumsvorbehaltsklausel und ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs hat der Kunde die Produkte gegen alle Schadens- und Haftungsrisiken zu versichern, insbesondere eine Produkthaftpflichtversicherung im Auftrag und auf Kosten von clechrono abzuschließen.

5.3. Verspätung und Verweigerung der Lieferung

5.3.1. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden nicht, seine Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren oder die Lieferung der Produkte zu verweigern, ohne dass clechrono zuvor tatsächlich feststellen konnte, dass der vom Kunden vorgebrachte Vorwurf tatsächlich zutrifft. In jedem Fall ist die Rücksendung der Produkte nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von clechrono und unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 7 zulässig.

5.3.2. Der Kunde kann gegenüber clechrono keine Vertragsstrafe jeglicher Art geltend machen, wenn die vom Kunden behauptete Nichterfüllung auf einen Umstand zurückzuführen ist, der außerhalb des Einflussbereichs von clechrono liegt und/oder, auch nur teilweise, auf das Verschulden oder die Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen ist.

5.3.3. In allen anderen Fällen setzt die Anwendung von Vertragsstrafen voraus, dass clechrono in der Lage war, die Realität der ihr vom Kunden vorgeworfenen Vorwürfe zu überprüfen. Folglich darf keine Vertragsstrafe einseitig und ohne Widerspruch vom Kunden verhängt werden. Jede Aufrechnung mit einem vom Kunden an clechrono geschuldeten Betrag setzt außerdem voraus, dass clechrono die Realität des Vorwurfs, der die Anwendung der Vertragsstrafen rechtfertigt, ausdrücklich vorher schriftlich anerkannt hat.

5.3.4. In jedem Fall darf die Anwendung von Strafen nicht rein pauschal und im Voraus festgelegt sein. Vielmehr muss jede Vertragsstrafe den tatsächlich vom Kunden erlittenen Schaden widerspiegeln und darf sich nur auf die nicht gelieferten Produkte (bei denen der Kunde eindeutig nachgewiesen hat, dass er einen Schaden erlitten hat) und nicht auf die gesamte Bestellung beziehen.

5.3.5. Jede einseitige Lieferverweigerung durch den Kunden, die unter Missachtung der Bestimmungen von Artikel 7 aus Gründen erfolgt, die clechrono nicht zuzurechnen sind und die nicht insbesondere mit Lieferverzögerungen, Qualitätsproblemen etc. zusammenhängen, führt zur Haftung des Kunden gegenüber clechrono.

5.4. Vorbehalte gegenüber den Transportunternehmen

5.4.1. Im Falle von Schäden, Verspätungen oder Fehlmengen ist es Sache des Kunden, seine Proteste und Vorbehalte gegenüber dem Spediteur auf dem Empfangsdokument zu vermerken, das er zwingend unterschreiben, vom Spediteur oder seinem leitenden Angestellten gegenzeichnen lassen, datieren und per Einschreiben innerhalb von drei (3) Tagen, Feiertage nicht eingeschlossen, gemäß den Bestimmungen des Artikels L 133-3 des Handelsgesetzbuches bestätigen muss.

5.4.2. Die Einhaltung dieses Formalismus ist notwendig, um den Transportdienstleister haftbar zu machen. Andernfalls muss der Kunde die alleinige Verantwortung für die möglichen Folgen dieser Nichteinhaltung tragen.

Artikel 6 - Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Rechnungen sind zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vor dem Versand der Produkte in bar zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung, Kreditkarte, Verwaltungsanweisung oder Scheck. Die Zahlung gilt in dem Moment als erfolgt, in dem die Gelder auf den Bankkonten von clechrono tatsächlich zur Verfügung stehen.

6.2 Ein Skonto für Vorauszahlung oder Barzahlung wird nicht gewährt.

6.3 Wenn die Parteien einen ständigen Geschäftsverkehr unterhalten, kann clechrono gegebenenfalls Zahlungsfristen von dreißig (30) Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung einräumen, je nachdem, ob eine Kreditgenehmigung von Versicherungs- oder Auskunftsgesellschaften vorliegt. Gegebenenfalls werden die Zahlungsfristen schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet. Bei unzureichenden oder unbefriedigenden Auskünften oder bei Zahlungsverzug werden die Rechnungen wiederum von Rechts wegen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in bar fällig.

6.4 Eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden kann jederzeit zu einer Rechtfertigung führen: - die Senkung des von clechrono eventuell gewährten Kreditlimits des Kunden, was zu einer Aussetzung der laufenden Bestellungen führen kann; - die Forderung nach einer Barzahlung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vor dem Versand der Produkte; - die Forderung nach besonderen Sicherheiten (selbständige Garantie, Bankbürgschaft, etc.). Sollten solche Garantien, aus welchem Grund auch immer, nicht erhältlich sein, behält sich clechrono das Recht vor, Bestellungen nicht zu erfüllen und/oder laufende Bestellungen auszusetzen und/oder zu kündigen.

6.5 Jede Rechnung, die zum Fälligkeitsdatum ganz oder teilweise unbezahlt ist, wird nicht zurückerstattet.

6.6 Die vom Kunden an cle chrono geschuldeten Beträge werden automatisch mit den von clechrono an den Kunden geschuldeten Beträgen verrechnet, und zwar zu den in Artikel L 442-6, I, 8° des Handelsgesetzbuchs vorgesehenen Modalitäten, wenn es sich um Entschädigungen für die Nichteinhaltung von Lieferfristen oder die Nichtkonformität der Waren handelt. Folglich stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass die Verrechnung der Beträge, die der Kunde clechrono schuldet, sei es aufgrund der zwischen clechrono und dem Kunden geschlossenen Kaufverträge oder aufgrund jeder anderen Geschäftsbeziehung, die die Parteien anderweitig unterhalten könnten, mit allen anderen Beträgen, die der Kunde clechrono schuldet, möglich ist, mit allen Forderungen, die clechrono dem Kunden schuldet, und/oder mit allen anderen Summen, die clechrono im Namen und für Rechnung des Kunden aus welchem Grund auch immer hält, automatisch und sofort und in der in Artikel L442 6 I 8° des Handelsgesetzbuches vorgesehenen Weise, wenn es sich um Entschädigungen für die Nichteinhaltung von Lieferfristen oder die Nichtkonformität der Waren handelt. Im Falle der Beendigung der Geschäftsbeziehungen werden die Forderungen und alle anderen gegenseitig geschuldeten Beträge, die zwischen clechrono oder seinen Beauftragten oder Bevollmächtigten einerseits und dem Kunden andererseits bestehen, automatisch fällig und werden miteinander verrechnet. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine der Parteien nicht oder nicht rechtzeitig alle fälligen Rechnungsbeträge zahlt.

Artikel 7 - Produkte - Konformität - Gewährleistung

7.1. Merkmale der Produkte

7.1.1. Die auf der Website zugänglichen Produktbilder sind nicht vertraglich bindend und können daher nicht gegen clechrono geltend gemacht werden.

7.1.2. Die Produkte werden von clechrono angeboten, solange der Vorrat reicht. clechrono kann vom Kunden nicht für die Nichtverfügbarkeit eines Produkts haftbar gemacht werden.

7.1.3. clechrono bestimmt frei über die Entwicklung der auf der Website angebotenen Produktlinien und Referenzen. Die in den Katalogen und Prospekten enthaltenen Informationen werden von clechrono nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. clechrono behält sich daher das Recht vor, die Vermarktung von Produkten, die dem Kunden auf der Website oder in Geschäftsunterlagen angeboten werden, einzustellen und/oder die Eigenschaften dieser Produkte jederzeit zu ändern, ohne dass der Kunde clechrono in dieser Hinsicht haftbar machen und/oder Schadensersatz verlangen kann.

7.1.4 Es obliegt dem Kunden, die Produktbeschreibung und die detaillierten technischen Merkmale auf der Website aufmerksam zu lesen und zu überprüfen, ob das Produkt/die Produkte, die er bestellen möchte, seinen Bedürfnissen und Erwartungen entspricht/entsprechen. In keinem Fall kann clechrono vom Kunden haftbar gemacht werden, wenn dieser ein Produkt bestellt hat, das nicht seinen Bedürfnissen und Erwartungen entspricht, von denen clechrono keine Kenntnis hatte. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass clechrono Produktlinien anbietet, die für professionelle Geräte bestimmt sind, und andere Produkte, die nicht die Eigenschaften von professionellen Geräten aufweisen und für den normalen, nicht intensiven Gebrauch bestimmt sind. Daher kann der Kunde clechrono weder eine Nichtkonformität vorwerfen noch sich auf eine Garantie berufen, wenn er ein Gebrauchsgut für den gewerblichen Gebrauch gekauft hat.

7.1.5. Unverkauftes Material kann unter keinen Umständen von clechrono zurückgenommen werden.

7.1.6. Die von clechrono angebotenen Produkte entsprechen den in Frankreich geltenden Vorschriften. Es obliegt dem Kunden, der beabsichtigt, die gekauften Produkte zu exportieren, die Kompatibilität und Konformität der Produkte mit den Gesetzen des Ziellandes zu überprüfen. clechrono kann vom Kunden nicht haftbar gemacht werden, wenn Produkte exportiert werden, die nicht mit einer in Frankreich nicht anwendbaren Gesetzgebung kompatibel sind oder dieser nicht entsprechen, was der Kunde ausdrücklich anerkennt und akzeptiert.

7.2. Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Abfällen von Einrichtungsgegenständen (EAG) Um die Sammel- und Recyclingwege für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) und Abfällen von Einrichtungsgegenständen (EAG) zu finanzieren, ist clechrono in seiner Eigenschaft als Händler verpflichtet, eine Öko-Beteiligung von den Kunden einzuziehen. Die Höhe des Ökobeitrags wird auf der Website auf der Produktkarte der Artikel angegeben, die unter diese Verpflichtung fallen. Es wird darauf hingewiesen, dass clechrono die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten von Kunden, die Wiederverkäufer der gekauften Produkte sind (im Gegensatz zu Kunden, die die gekauften Produkte für ihre berufliche Tätigkeit nutzen), nicht gewährleistet. clechrono informiert den Kunden, der Wiederverkäufer der gekauften Produkte ist, dass gemäß den Artikeln L. 541-10-2 und R. 543-180 des Umweltgesetzbuches jeder Verbraucher ein Recht auf kostenlose Rücknahme seiner gebrauchten elektrischen und elektronischen Geräte hat; es obliegt daher dem Kunden, seine eigenen Kunden über die Kosten der Abfallentsorgung unter den Bedingungen der geltenden Vorschriften zu informieren und die Rücknahme der gebrauchten Geräte von den Verbrauchern, die dies beantragen, sicherzustellen.

7.3. Erhalt und Konformität der Produkte

7.3.1. clechrono verpflichtet sich, ein Produkt zu liefern, das mit der an den Kunden gerichteten Bestellung übereinstimmt. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die bestellten Produkte den spezifischen Bedürfnissen und Erwartungen des Kunden sowie dem Zweck, für den der Kunde das Produkt bestimmt, entsprechen.

7.3.2. Unbeschadet der Vorbehalte, die der Kunde gegenüber dem Spediteur geltend machen muss, müssen alle Reklamationen bezüglich der Konformität des Produkts so schnell wie möglich und spätestens innerhalb von drei Kalendertagen nach Erhalt der Produkte durch den Kunden schriftlich bei clechrono eingereicht werden, andernfalls sind sie unzulässig. Um gültig zu sein, muss jede Reklamation zwingend die Referenzen und Daten der entsprechenden Bestell- und Lieferdokumente angeben.

7.3.3. Es obliegt dem Kunden, alle Begründungen für die festgestellten Nichtkonformitäten vorzulegen. Der Kunde hat clechrono alle Möglichkeiten einzuräumen, um das/die betroffene(n) Produkt(e) zu identifizieren und eine eventuelle Feststellung der behaupteten Tatsachen vorzunehmen, um diese zu beheben. clechrono behält sich das Recht vor, direkt oder durch einen Vermittler seiner Wahl jede Feststellung, Überprüfung und Untersuchung in den Räumlichkeiten des Kunden vorzunehmen.

7.3.4. Rücksendungen von nicht konformen Produkten sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von clechrono zulässig und werden akzeptiert. Eine ungerechtfertigte Rückgabe oder Rücknahme von Produkten kann vom Kunden nicht verlangt werden. Die Produkte müssen vom Kunden innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Anerkennung der Vertragswidrigkeit durch clechrono unverändert an clechrono zurückgesandt werden.

7.3.5. Die Haftung von clechrono ist strikt auf den Ersatz der nicht konformen Produkte oder die Rückerstattung der nicht konformen Produkte zu ihrem Rechnungspreis beschränkt, unter Ausschluss jeglichen Schadensersatzes.

7.3.6. Wenn der Kunde keine Vorbehalte oder Reklamationen gemäß den Bestimmungen dieses Artikels geltend macht, wird jedes gelieferte Produkt als konform angesehen.

7.3.7. Gemäß Artikel L 442-6 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de Commerce) ist es dem Kunden untersagt, Produkte abzulehnen und/oder Produkte zurückzusenden und/oder von Amts wegen Vertragsstrafen zu verhängen, ohne dass clechrono in der Lage war, die Realität der vom Kunden geltend gemachten Beanstandung zu überprüfen. Jede ungerechtfertigte Verweigerung der Annahme aller oder eines Teils der Produkte führt zur Berechnung der Transportkosten und anderer Kosten, die durch die Verweigerung entstanden sind.

7.4. Service nach dem Verkauf

7.4.1. Der Hersteller oder Lieferant des von clechrono an den Kunden verkauften Produkts kann einen Kundendienst und/oder besondere kommerzielle Garantien für diese Produkte anbieten. clechrono steht dem Kunden zur Verfügung, um ihn über die Modalitäten der Übernahme der Produkte durch den Hersteller oder Lieferanten des Produkts in diesem Zusammenhang zu informieren, wobei die Bedingungen von Hersteller oder Lieferant zu Hersteller unterschiedlich sein können.

7.4.2. clechrono kann für bestimmte Produkte gegen Entgelt zusätzliche vertragliche Garantien anbieten. Die Preise, die Modalitäten der Gewährung und die Inanspruchnahme solcher Garantien sind auf der Website detailliert aufgeführt.

7.5. Gesetzliche Garantie für versteckte Mängel und Haftung für fehlerhafte Produkte

7.5.1. Im Falle des späteren Auftretens eines zum Zeitpunkt des Verkaufs verborgenen Mangels, der das Produkt für seinen normalen Zweck ungeeignet macht, ist der Kunde verpflichtet, clechrono innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Entdeckung über das Auftreten des Mangels zu informieren. Diese Mitteilung muss die Referenzen und Daten der entsprechenden Bestell- und Lieferdokumente enthalten.

7.5.2 Es obliegt dem Kunden, alle Belege für die tatsächlichen aufgetretenen Mängel und deren Auswirkungen auf den Verwendungszweck des Produkts vorzulegen. Der Kunde hat clechrono alle Möglichkeiten einzuräumen, das/die betroffene(n) Produkt(e) zu identifizieren und den behaupteten Mangel festzustellen. clechrono behält sich das Recht vor, jede Feststellung, Überprüfung und Untersuchung in den Räumlichkeiten des Kunden direkt oder durch einen Vermittler seiner Wahl vorzunehmen.

7.5.3. Wenn der Mangel, der das Produkt für seinen Zweck ungeeignet macht, vom KUNDEN festgestellt und von clechrono anerkannt wurde, verpflichtet sich clechrono entweder zur Rückerstattung des Verkaufspreises des Produkts als Gegenleistung für die Rückgabe des Produkts durch den KUNDEN oder zum Ersatz des Produkts, unter Ausschluss jeglichen Schadensersatzes.

7.6. Rückruf von Produkten

7.6.1. clechrono kann, insbesondere auf Antrag eines seiner Lieferanten oder der zuständigen Behörden, Produkte zurücknehmen oder zurückrufen. Die Rücknahme oder der Rückruf von Produkten erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und clechrono, um die Effizienz, die Reaktionsfähigkeit und die Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, alle notwendigen Schritte bei seinen eigenen Kunden zu unternehmen.

7.6.2. Jegliche Kommunikation des Kunden über die Qualität der von clechrono verkauften Produkte darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung von clechrono erfolgen.

7.7. Haftungsbedingungen von clechrono

7.7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Hersteller der Produkte zur Verfügung gestellten Hinweise zu den technischen Eigenschaften der Produkte aufmerksam zu lesen und die vom Hersteller der Produkte festgelegten Nutzungsbedingungen strikt einzuhalten. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Folgen, die sich aus der Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen, einer anormalen Nutzung der Produkte und/oder anormalen oder ungeeigneten Lagerbedingungen ergeben. clechrono kann in keiner Weise vom Kunden für die Nichteinhaltung dieser Bestimmung haftbar gemacht werden, was der Kunde ausdrücklich anerkennt und akzeptiert.

7.7.2. clechrono haftet in keinem Fall für die Nichtkonformität der Produkte mit Normen und Vorschriften, die nach ihrer Lieferung in Kraft treten, oder für Beschädigungen oder Havarien der Produkte, die nicht von clechrono zu verantworten sind.

7.7.3. clechrono haftet nur, wenn der Kunde nachweist, dass clechrono ein Verschulden trifft, ein Schaden entstanden ist und ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verschulden und dem Schaden besteht. Die Haftung von clechrono ist in jedem Fall strikt auf den direkten, sicheren und vorhersehbaren Schaden beschränkt, unter Ausschluss aller indirekten, hypothetischen oder unvorhersehbaren Schäden, und ist in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, den clechrono für die vom Kunden aufgegebene Bestellung tatsächlich eingenommen hat, oder, wenn die Haftung von clechrono nicht an eine bestimmte Bestellung gebunden ist, auf die Beträge, die clechrono für die vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten aufgegebenen Bestellungen tatsächlich eingenommen hat.

Artikel 8 - Eigentumsvorbehalt

8.1 clechrono behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung des Preises sowie der Verzugszinsen oder Pauschalentschädigungen für Einziehungskosten und aller anderen Neben- und Zusatzbeträge vor.

8.2 Der Kunde verpflichtet sich, jederzeit die Identifizierung und den Rückgriff auf die gelieferten Produkte zu ermöglichen. Ausdrücklich vereinbart wird, dass die beim Kunden auf Lager befindlichen Produkte als mit den offenen Rechnungen zusammenhängend gelten.

8.3 Der Kunde, der berechtigt ist, die gelieferten Produkte im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit weiterzuverkaufen, verpflichtet sich, gegebenenfalls die Forderung gegen seine Unterkäufer bis zur Höhe der ausstehenden Beträge von Rechts wegen an clechrono abzutreten. Der Kunde ist ferner verpflichtet, clechrono unverzüglich über die Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zugunsten eines Dritten zu informieren. Der Kunde darf das Eigentum an den Produkten auch nicht verpfänden oder zur Sicherung abtreten.

8.4 Bei Nichtzahlung eines Teils oder der Gesamtheit einer der vereinbarten Raten und fünfzehn (15) Tage nach einer erfolglos gebliebenen Mahnung per Einschreiben, ganz oder teilweise, behält sich clechrono das Recht vor, die Zwangsvollstreckung des Verkaufs zu betreiben oder den Verkauf aufzulösen. Im letzteren Fall muss das Produkt clechrono unverzüglich zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, clechrono verlangt die Rücksendung der Produkte auf Risiko und Kosten des Kunden. Diese Rückforderung kann mit allen Mitteln (Einschreiben, Fax, Gerichtsvollzieher, kontradiktorische Inventur usw.) auf Kosten, Risiko und Gefahr des Kunden erfolgen. Alle vom Kunden bereits gezahlten Beträge (insbesondere Anzahlungen) werden als Schadensersatz einbehalten, unbeschadet des Rechts von clechrono, weitere gerechtfertigte Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

8.5 Die vorstehenden Bestimmungen stehen dem Übergang des Verlustrisikos und des Risikos der Beschädigung der verkauften Produkte auf den Kunden gemäß Artikel 5.2 nicht entgegen. oben.

Artikel 9 - Geistige Eigentumsrechte

9.1 Der Kunde erkennt an, dass clechrono nicht Inhaber sämtlicher geistiger Eigentumsrechte und anderer Kennzeichen ist, die die von clechrono verkauften Produkte und die damit verbundenen Elemente, einschließlich der Produktbilder, betreffen. Der Verkauf von Produkten durch clechrono an den Kunden führt daher nicht zu einer Übertragung oder Einräumung von Rechten an geistigem Eigentum an den Produkten und den damit verbundenen Elementen, einschließlich der Produktbilder, insbesondere nicht zu einer Übertragung von Marken-, Geschmacksmuster-, Patent- oder Urheberrechten.

9.2 Wenn der Kunde die von clechrono erworbenen Produkte zum Weiterverkauf bestimmt, verpflichtet er sich, die Produkte in ihrer Originalverpackung und -aufmachung weiterzuverkaufen, ohne sie in irgendeiner Weise zu verändern. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, die Produkte nicht in einer Weise zu nutzen, die in irgendeiner Weise die geistigen Eigentumsrechte des Herstellers verletzt und insbesondere die Produkte und die damit verbundenen Rechte diskreditiert oder entwertet. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Bestimmung ist der Kunde allein für alle daraus entstehenden Folgen verantwortlich und hält clechrono diesbezüglich schadlos, was der Kunde ausdrücklich anerkennt und akzeptiert. Im Allgemeinen verpflichtet sich der Kunde, : - alle geistigen Eigentumsrechte von clechrono nicht zu verändern und sie nicht in einer Weise zu nutzen, die die Produkte von CLECHRONO in Verruf bringen oder entwerten würde. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, z.B. im Rahmen einer vergleichenden Werbung, die den Kunden und einen seiner Konkurrenten in Szene setzt, jeden Vergleich zu vermeiden, der das von CLECHRONO um seine Marken und Unterscheidungszeichen herum aufgebaute qualitative Image verschlechtert; - systematisch die aktuellen Grafikcharts für die Produkte von CLECHRONO zu verwenden, die auf einfache Anfrage erhältlich sind. - Die Produkte, die mit einer der CLECHRONO-eigenen Handelsmarken versehen sind, in keiner Weise mit anderen Produkten von CLECHRONO zu verwechseln; - keine geistigen Eigentumsrechte, deren Inhaber CLECHRONO ist, ganz oder teilweise zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen, andernfalls droht eine Strafverfolgung und/oder die Weitergabe von Informationen jeglicher Art an Dritte, die eine vollständige oder teilweise Vervielfältigung dieser Rechte ermöglichen. Der Kunde, der Kenntnis von einer drohenden Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums im Besitz von CLECHRONO hat, muss CLECHRONO unverzüglich per Fax oder per E-Mail, die per Einschreiben mit Rückschein bestätigt wird, darüber informieren. Im Falle einer Verletzung der in diesem Artikel festgelegten Pflichten durch den Kunden behält sich CLECHRONO das Recht vor, alle laufenden Bestellungen sofort zu unterbrechen und den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen, unbeschadet aller rechtlichen Schritte und Schadensersatzforderungen.

9.4 Der Kunde erkennt an, dass alle Elemente jeglicher Art, aus denen die Website besteht, wie insbesondere die Struktur der Website und ihre grafische Gestaltung, Eigentum von CLECHRONO sind und durch das Recht auf geistiges Eigentum geschützt sind. CLECHRONO räumt dem Kunden ein einfaches, nicht exklusives Recht zur Nutzung der Website gemäß ihrer Zweckbestimmung ein. Jede andere Nutzung der Website stellt eine Fälschung dar und wird durch das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums bestraft, es sei denn, CLECHRONO hat vorher ausdrücklich seine Zustimmung erteilt.

Artikel 10 - Höhere Gewalt und Zufall

10.1 CLECHRONO ist von seinen Verpflichtungen befreit, wenn ein Ereignis, das den Tatbestand der höheren Gewalt oder eines zufälligen Ereignisses erfüllt, die Lieferung der Produkte verhindert oder verzögert.

10.2 Sollten alle Bestellungen aufgrund höherer Gewalt oder eines zufälligen Ereignisses für einen Zeitraum von mehr als einem (1) Monat vollständig ausgesetzt werden, hat jede Partei das Recht, die ausgesetzten Bestellungen zu kündigen, ohne der anderen Partei aus diesem Grund irgendeine Entschädigung zu schulden, unter der Bedingung, dass sie der anderen Partei diese Kündigung per Einschreiben mit Rückschein mitteilt.

Artikel 11 - Vertraulichkeit

Die Parteien erkennen den vertraulichen Charakter aller Informationen an, die zwischen ihnen zur Ausführung der Aufträge ausgetauscht werden, und verpflichten sich, diese vertraulich zu behandeln. Als "Vertrauliche Informationen" gelten alle Informationen, die im Rahmen der Ausführung der Bestellungen mit allen Mitteln übermittelt werden. Die Parteien vereinbaren daher, dass alle vertraulichen Informationen, die von einer Partei an die andere Partei weitergegeben werden, von der empfangenden Partei in derselben Weise aufbewahrt werden, wie sie ihre eigenen vertraulichen Informationen aufbewahrt, dass diese vertraulichen Informationen weder kopiert noch vervielfältigt werden und dass sie nur für die partnerschaftlichen Bedürfnisse der Parteien verwendet werden. Jede Partei verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass alle ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder andere Personen, die an der Ausführung der Aufträge beteiligt sind, diese Vertraulichkeitsverpflichtung einhalten. Zu jedem Zeitpunkt während der Partnerschaft müssen die Vertraulichen Informationen gemäß den Richtlinien der Partei, die sie übermittelt hat, entweder innerhalb von drei (3) Werktagen nach ihrer Aufforderung an die Partei zurückgegeben oder vernichtet werden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für den Teil der Informationen, der : - die zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung durch die übermittelnde Partei an die empfangende Partei öffentlich zugänglich sind oder nach diesem Zeitpunkt ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich werden; - die der empfangenden Partei zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung durch die übermittelnde Partei bereits bekannt sind; - die der empfangenden Partei mit ausdrücklicher Befreiung der übermittelnden Partei von der Geheimhaltungsverpflichtung übermittelt wurden.

Artikel 12 - Nutzung der Website www.CLECHRONO.COM

Die Website kann jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert oder aktualisiert und der Zugang zur Website unterbrochen, ausgesetzt oder beendet werden. In diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, dass jegliche Wartungsarbeiten, die an der Website durchgeführt werden, den Zugang und/oder die Funktionsweise der Website stören können. In jedem Fall erkennt der Kunde an, dass er über die dem Internet innewohnenden technischen Unwägbarkeiten und die daraus resultierenden Unterbrechungen des Zugangs informiert ist. CLECHRONO kann für eventuelle Nichtverfügbarkeit oder Verlangsamung der Website nicht haftbar gemacht werden. CLECHRONO ist in jedem Fall nicht in der Lage, die Kontinuität der Funktionalität der Website zu gewährleisten, was der Kunde anerkennt. In keinem Fall kann CLECHRONO vom Kunden in diesem Zusammenhang haftbar gemacht werden. CLECHRONO kann außerdem nicht für die Auswirkungen solcher Störungen des Zugangs und/oder der Funktionen der Website auf die Tätigkeit des Kunden haftbar gemacht werden.

Artikel 13 - Verschiedene Stipulationen

14.1. Die Tatsache, dass sich eine der Parteien gegenüber der anderen nicht auf eine der Bestimmungen der AGB Pro beruft, kann nicht als Verzicht auf eine spätere Berufung oder Nutzung dieser Bestimmung ausgelegt werden.

14.2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Bezugsquellen zu diversifizieren. Der Kunde verpflichtet sich, CLECHRONO schriftlich darüber zu informieren, wenn das mit CLECHRONO realisierte Einkaufsvolumen 15% seines gesamten Einkaufsvolumens ausmacht oder übersteigt. Da CLECHRONO dem Kunden keine Verpflichtung zur exklusiven Beschaffung oder Kaufquote auferlegt, kann CLECHRONO vom Kunden nicht haftbar gemacht werden, wenn der Kunde aufgrund einer strategischen Wahl und/oder einer Geschäftspolitik, die er frei umsetzt, in eine wirtschaftliche Abhängigkeit gerät.

14.3. Der Kunde verpflichtet sich, CLECHRONO über seine mögliche Zugehörigkeit zu einer Gruppe und über jede Übernahme der Kontrolle und/oder Beteiligung an seinem Unternehmen direkt oder indirekt durch einen Dritten zu informieren, wenn diese Änderung das Risiko einer wirtschaftlichen Abhängigkeit schaffen oder erhöhen könnte.

14.4. Die Parteien unterlassen es ausdrücklich, direkt oder indirekt Informationen über die andere Partei, die sich insbesondere auf besondere Verkaufsbedingungen beziehen, an Dritte weiterzugeben, es sei denn, sie müssen gesetzliche Verpflichtungen einhalten. Gegebenenfalls wird die Partei, die von dem Antrag auf Offenlegung betroffen ist, die andere Partei darüber informieren.

14.5. Außer im Falle einer Zwangsabtretung im Rahmen eines gegen sie gerichteten Kollektivverfahrens darf jede Partei die ihr obliegenden Verpflichtungen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise abtreten.

14.6. Die Parteien erkennen an, dass die Partnerschaft weder eine Partnerschaft noch ein Franchise durch eine der Parteien an die andere darstellt. Eine Partei darf unter keinen Umständen direkt oder indirekt als Angestellter, Vertreter oder Agent der anderen Partei angesehen werden.

14.7. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer endgültigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für nichtig oder ungültig erklärt werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre volle Kraft und Tragweite.

Artikel 15 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1. Der zwischen den Parteien bestehende Vertrag unterliegt dem französischen Recht.

15.2 Im Falle einer Streitigkeit werden sich die Parteien bemühen, sich einander anzunähern, um eine gütliche Lösung zu finden.

15.3. Die Parteien vereinbaren, dass abweichend von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien entstehen können, innerhalb eines (1) Jahres ab dem Zeitpunkt, an dem sie entstanden sind, verjähren.

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